.
.

Nicht nur für Neukunden, sondern dauerhaft gratis

Bargeldabhebungen gebührenfrei weltweit

Bis zu 7 Wochen zinsfreies Zahlungsziel

Gratis Kundenservice

5% Reisegutschrift mit Bestpreisgarantie

5% Rückvergütung bei Mietwagen

 

 

 

 

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die gebührenfreie Mastercard GOLD

Zum Kartenantrag
 

Informationen zur Mastercard GOLD


Die Gebührenfrei Mastercard GOLD ist die dauerhaft gebührenfreie Mastercard–Kreditkarte der Advanzia Bank, durch die Sie mehr Flexibilität in Ihrem Alltag und auf der ganzen Welt erhalten. Innerhalb Ihres persönlichen Verfügungsrahmens haben Sie die Möglichkeit, bargeldlos einzukaufen und Bargeldabhebungen am Geldautomaten vorzunehmen - und das alles ohne Gebühren. Neben der Besonderheit der vollständigen und dauerhaften Gebührenfreiheit, erhalten Sie alle Vorteile einer Gold-Karte und zudem die Flexibilität, selbst zu entscheiden, die getätigten Umsätze in einem Betrag oder bequem in Teilzahlungen zurückzuzahlen.

Im Vergleich zu normalen Kreditkarten bietet eine Gold-Karte zusätzliche Sonderleistungen, wie z.B. eine Reiseversicherung. Üblicherweise werden für diese Zusatzleistungen Gebühren in Rechnung gestellt. So jedoch nicht bei der Gebührenfrei Mastercard GOLD der Advanzia Bank. Sie erhalten eine umfassende Reiseversicherung für sich und Ihre Mitreisenden ohne zusätzliche Kosten. Darüber hinaus profitieren Sie selbstverständlich auch von den normalen Vorteilen einer Kreditkarte, wie weltweit bargeldlos bezahlen und Bargeldverfügungen am Geldautomaten.
Genießen Sie die Vorteile und das Prestige einer Gold-Karte, jedoch ohne Gebühren, und beantragen Sie die Gebührenfrei Mastercard GOLD.

Mit der Gebührenfrei Mastercard GOLD haben Sie alle nachfolgenden Vorteile:

• dauerhaft keine Jahresgebühr
• keine Auslandseinsatzgebühr (normalerweise bei anderen Banken bis zu 3%)
• keine Gebühr bei Bargeldabhebungen
• keine Umrechnungsgebühr von Fremdwährungen in Euro
• die Karte kann weltweit an über 32 Millionen Akzeptanzstellen zum bargeldlosen
   Bezahlen und gebührenfrei an 1 Mio. Geldautomaten eingesetzt werden
• kein monatlicher Mindestumsatz
• keine Gebühr für Kartensperre und Ersatzkarten
• ein bis zu 7 Wochen zinsfreies Zahlungsziel für Einkäufe
• flexible Rückzahlungsmöglichkeiten
• gratis Reiseversicherung
• mehr Sicherheit bei Online-Einkäufen durch den Mastercard SecureCode
• zusätzliche Sicherheit bei Kartennutzung durch die EMV Chip Technologie

Das Ausstellen und die Zustellung der Gebührenfrei Mastercard GOLD sind für Sie komplett kostenfrei.
Es entstehen Ihnen auch bei der Nutzung keine Gebühren.

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Gebührenfrei Mastercard GOLD. Sie können diese weltweit an allen Mastercard Akzeptanzstellen bis zu dem für Sie persönlich eingerichteten Verfügungsrahmen einsetzen.

Die Gebührenfrei Mastercard GOLD ist komplett gebührenfrei, d.h. es wird kein Jahresbeitrag gefordert und auch keine sonstigen Gebühren, wie etwa für Bargeldabhebungen oder Auslandseinsätze. Diese Gebührenfreiheit bleibt auch im zweiten Jahr und allen folgenden Jahren erhalten.

Sofern Sie von der Teilzahlungsfunktion Gebrauch machen, fallen Zinsen an. Die Zinsen werden grundsätzlich vom Transaktionsdatum an berechnet, fallen für Einkäufe aber nur an, wenn Sie nicht den Gesamtbetrag der Rechnung bis zum Fälligkeitstag begleichen. Bei Gesamtausgleich zum Fälligkeitstermin verzichten wir auf die Geltendmachung dieser Zinsen. Für Bargeldabhebungen fallen Zinsen stets ab dem Transaktionstag an. Die aktuellen Zinssätze für Einkäufe und Bargeldverfügungen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisverzeichnis.

Die Gebührenfreiheit bleibt dauerhaft bestehen, also insbesondere auch ab dem zweiten Vertragsjahr und für alle weiteren Jahre.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland oder Luxemburg haben, sind bereits alle Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Kreditkarte erfüllt. Die Eröffnung eines Bankkontos ist bei uns nicht erforderlich.

Ihre Zahlungs- und Kredithistorie beeinflusst in den meisten Fällen nicht den Kartenerhalt, kann jedoch ein Grund für eine Ablehnung sein.

Selbstverständlich. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Abschluss des Vertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Advanzia Bank S.A., Postfach 4108, D-54231 Trier.

Der Vertrag kann von Ihnen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Für den Fall, dass Sie Ihren Kreditkartenvertrag kündigen möchten, senden Sie uns bitte eine Mitteilung (E-Mail, Brief) bezüglich Ihres Kündigungswunsches oder schicken Sie uns Ihre Kreditkarte (zerschnitten) mit einem entsprechenden Vermerk zurück. Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung von uns.

Die Gebührenfrei Mastercard GOLD kann weltweit an über 32 Millionen Mastercard Akzeptanzstellen und an ca. 1 Million Geldautomaten mit Mastercard Logo eingesetzt werden.

Die Karte kann bspw. für Einkäufe, Geldabhebungen, Hotel- und Autoreservierungen sowie zum Bezahlen im Internet genutzt werden.

Für alle Transaktionen werden grundsätzlich Zinsen ab dem Transaktionstag berechnet, Ihnen aber nur in Rechnung gestellt, wenn Sie den Gesamtrechnungssaldo nicht bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstag ausgleichen. Bei Gesamtausgleich verzichten wir auf die Geltendmachung der Zinsen, ausgenommen von diesem Verzicht sind Zinsen auf Bargeldverfügungen.

Wenn Sie also beispielsweise am Anfang eines Monats etwas einkaufen, so wird dieser Betrag erst am 20. des darauffolgenden Monats fällig. Gleichen Sie den Gesamtrechnungsbetrag dann fristgerecht vollständig aus, haben Sie von dem bis zu 7 Wochen zinsfreien Zahlungsziel profitiert, ohne für den Betrag Zinsen zu zahlen.

Unsere Mastercard GOLD ist gebührenfrei und dies weltweit – sowohl für Einkäufe als auch für Bargeldverfügungen. In manchen Fällen erheben andere, automatenbetreibende Banken eine geringe Bearbeitungsgebühr für den Einsatz einer fremden Karte an einem Ihrer Geldautomaten. Diese Gebühr kann sich auf 2-5 EUR pro Bargeldtransaktion belaufen. In diesen Fällen können wir Ihnen diese Gebühren nicht erstatten, da diese Bearbeitungsgebühren weder von uns erhoben noch an uns weitergeleitet werden.

Vermeiden können Sie diese Gebühren nicht. Die automatenbetreibenden Banken sind jedoch verpflichtet, den Karteninhaber auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr am Geldautomaten aufmerksam zu machen und der Karteninhaber muss dieser Gebühr VOR der Bargeldabhebung zustimmen – ansonsten kommt diese Transaktion nicht zu Stande. Falls Sie bemerken, dass die Banken an Ihrem Urlaubsort solche Bearbeitungsgebühren verlangen, schlagen wir Ihnen vor, dass Sie versuchen, die Anzahl der Bargeldabhebungen niedrig zu halten. Diese Bearbeitungsgebühren werden pro Transaktion/Bargeldabhebung erhoben und dies unabhängig vom abgehobenen Betrag. Somit ist es ratsam, pro Bargeldabhebung mehr Geld abzuheben und somit weniger oft an den Geldautomaten zu gehen.

Falls Sie einmal den Rechnungsbetrag nicht vollständig zahlen möchten oder können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zunächst Teilzahlungen zu tätigen. Lediglich ein Minimum von 3% der Gesamtrechnungssumme, mindestens aber € 30, sind monatlich fällig. Der monatliche Mindestbetrag wird jeweils auf der Rechnung ausgewiesen.

Nein. Sie können jeden Monat selbst und neu entscheiden, ob Sie von der Teilzahlungsfunktion Gebrauch machen und in welcher Höhe Sie eine Teilzahlung leisten möchten (mindestens 3% bzw. € 30). Wir bieten Ihnen die vollständige Flexibilität.

Der effiziente Einsatz moderner Technologien und effiziente Strukturen senken unsere Kosten und ermöglichen es uns, Ihnen eine gebührenfreie Kreditkarte mit einer Kundenbetreuung, die Ihnen 24 Stunden am Tag kostenfrei zur Verfügung steht, anzubieten.

Nein. Die Gebührenfrei Mastercard GOLD enthält keine versteckten Kosten und ist komplett gebührenfrei.

Die einzigen Kosten, die entstehen können, sind Zinsen. Für Einkäufe jedoch nur, insoweit Sie von der Teilzahlungsfunktion Gebrauch machen. Dies gilt nicht für Bargeldverfügungen, hierbei entstehen stets Zinsen.
Die jeweiligen Zinssätze entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisverzeichnis.

Nein. Eine monatliche Mindestumsatzpflicht besteht nicht, d.h. Sie müssen weder einen bestimmten Betrag monatlich umsetzen, noch müssen Sie die Karte jeden Monat nutzen.
Falls Sie die Karte einige Zeit nicht benötigen, entstehen für diesen Zeitraum auch keinerlei Kosten.

Wenn Sie bereits eine Kreditkarte besitzen, ist dies nicht entscheidend dafür, ob Sie unsere Mastercard Gold erhalten. Sie können also auch mehrere Kreditkarten gleichzeitig besitzen.

Ihr Einkommen sowie die Auskunft der Schufa bzw. der CEG oder anderer Auskunfteien beeinflusst in den meisten Fällen nicht den Kartenerhalt. Eine negative Zahlungshistorie kann jedoch zu einer Ablehnung führen.

Leider ist die Ausstellung einer Zweit- oder Partnerkarte noch nicht möglich. Da die Gebührenfrei Mastercard GOLD aber dauerhaft gebührenfrei ist, hat auch Ihr Partner die Möglichkeit, die gebührenfreie Kreditkarte zu beantragen.


Informationsblatt „Politisch exponierte Person“
Die nachfolgenden Definitionen basieren auf den Ausführungen der europäischen Richtlinie
2006/70/EG vom 1. August 2006. Mit dem Gesetz vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2008, wurde die EU- Geldwäscherichtlinie in nationales (luxemburgisches) Recht umgesetzt.

Wer sind politisch exponierte Personen?

Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen.

Wer sind Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben?

Natürliche Personen, die „wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben“, sind:

- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;    

- Parlamentsmitglieder;

- Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen,   von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; 

- Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken;

- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;

- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen;

- Verantwortliche von politischen Parteien.

Dies gilt nicht für Funktionsträger, die mittlere oder niedrigere Funktionen wahrnehmen. Eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im obigen Sinne mehr ausübt, ist nicht als politisch exponierte Person zu betrachten.

Wer sind unmittelbare Familienmitglieder?

Als „unmittelbare Familienmitglieder“ gelten:

- Der Ehepartner;

- Der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist;

- Die Kinder und deren Ehepartner oder Partner;

- Die Eltern.

Wer sind bekanntermaßen nahestehende Personen?

Als „bekanntermaßen nahestehende Personen“ gelten folgende Personen:

- Jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält.

- Jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.